Januar 2021

Liebe Eltern,

zunächst wün­sche ich Ihnen und Ihren Familien ein fro­hes, neu­es Jahr: Gesundheit, Kraft und Zuversicht und wei­ter­hin eine gute Zusammenarbeit und Zusammenhalt in die­ser her­aus­for­dern­den Zeit!

Wie Sie bereits in der Presse und in den Medien erfah­ren konn­ten, star­ten wir nicht wie geplant im Präsenzunterricht für alle Kinder, son­dern wie folgt:

  • 11.01. bis 15.01.2021

    Szenario C, d.h. alle Kinder ler­nen zu Hause.
    Ihre Kinder erhal­ten von den Klassenlehrkräften am kom­men­den Montag spä­tes­tens am Mittag Aufgaben und Materialien, die sie zu Hause erle­di­gen. Um die Kinder von schu­li­scher Seite gut zu beglei­ten, tei­len Ihnen die Lehrkräfte eine tele­fo­ni­sche Sprechzeit mit, in der die Kinder Rückfragen stel­len und Anmerkungen machen können.

Achten Sie bit­te dar­auf, dass Ihr Kind täg­lich arbei­tet, da das Lernen zu Hause ver­pflich­tend ist. In die­ser Woche wer­den Arbeiten abge­schlos­sen, die ggf. noch für die Zeugnisbewertung rele­vant sein können.

  • 18.01. bis 31.01.2021

    Szenario B, d.h. alle Kinder ler­nen in redu­zier­ter Gruppengröße im täg­li­chen Wechsel einen Tag in der Schule und einen Tag zu Hause.
    Hierzu erhal­ten Sie zeit­nah noch genaue Informationen, die Gruppeneinteilung haben wir bereits im November vorgenommen.
  • Notbetreuung

    Eine Notbetreuung wird in der gesam­ten Zeit von 7:45 — 12.45 Uhr ein­ge­rich­tet.
    Dafür müs­sen Sie Ihr Kind unter info@grunschule-buergeresch.de mit Begründung und Angabe von Name des Kindes sowie benö­tig­te Tage und Zeiten für die kom­men­de Woche bis Freitag, den 8.1.2021 und für die Zeit ab dem 18.1.21 bis Mittwoch, den 13.1.21 anmel­den. Bitte beden­ken Sie, dass es Aufgabe aller ist, Kontakte wei­ter­hin zu redu­zie­ren und es sich wirk­lich um eine NOTBETREUUNG han­deln soll.

    Folgende Maßgaben gel­ten laut Kultusministerium für die Notbetreuung:
    „Die Notbetreuung dient dazu, Kinder auf­zu­neh­men, bei denen min­des­tens eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter in betriebs­not­wen­di­ger Stellung in einem Berufszweig von all­ge­mei­nem öffent­li­chem Interesse tätig ist. Zulässig ist auch die Betreuung in beson­de­ren Härtefällen wie etwa für Kinder, deren Betreuung auf­grund einer Entscheidung des Jugendamtes zur Sicherung des Kindeswohls erfor­der­lich ist, sowie bei dro­hen­der Kündigung oder erheb­li­chem Verdienstausfall für min­des­tens eine Erziehungsberechtigte oder einen Erziehungsberechtigten.“

Einige Eltern haben sich bereits ges­tern bzw. heu­te gemel­det, um ihre Kinder anzu­mel­den. Diese müs­sen dies nicht erneut tun.

Der Verein für Kinder wird auch nach­mit­tags eine Notbetreuung anbie­ten gemäß den Vorschriften für die Kindertagesstätten, d. h auch hier gel­ten die o.g. Maßgaben.

  • Erreichbarkeit

    Die Verwaltung (Schulleitung und Sekretariat) sind von Montag bis Freitag täg­lich wie gewohnt tele­fo­nisch und per Mail erreich­bar. Die Lehrkräfte errei­chen Sie wäh­rend der ange­bo­te­nen Telefonsprechzeiten.

Sollten Sie noch Nachfragen haben oder bei Unsicherheiten, mel­den Sie sich bit­te gern!

Anbei fin­den Sie wie gewohnt die Briefe des Ministers.

Im Namen des Kollegiums mit den bes­ten Wünschen und in der Hoffnung auf eine bal­di­ge Normalisierung unse­res Alltags – herz­li­che Grüße

Sandra Langenhahn

Hier fol­gen die neu­en Briefe des Niedersächsischen Kultusministers mit allen wich­ti­gen Details zu den für Grundschulen gül­ti­gen Änderungen.

Brief an die Eltern

Brief an die Eltern in ein­fa­cher Sprache