Liebe Eltern,
nach der Sitzung der Kultusministerkonferenz wurden weitgehend einheitliche Regelungen und Richtlinien für alle Bundesländer gefasst. In beigefügten Briefen des Ministers finden sich die Regelungen im Einzelnen und auch die Argumente.
Wichtig für Sie zu wissen:
1. Die Weihnachtsferien beginnen nicht früher. Sie haben jedoch in der Zeit vom 20.12.–22.12. die Möglichkeit, Ihr Kind von der Präsenzpflicht zu befreien. Sollten Sie davon Gebrauch machen wollen, füllen Sie bitte das anliegende Formular aus und geben Sie es bei der Klassenlehrkraft ab. Während dieser Zeit werden keine Lernkontrollen geschrieben und Ihre Kinder müssen den Lernstoff selbständig nacharbeiten.
2. Nach den Ferien sollen die Testungen wieder täglich erfolgen und Ihr Kind muss dann eine medizinische Maske tragen.
Haben Sie vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Mit herzlichen Grüßen
Sandra Langenhahn
Hier folgen die Briefe des Niedersächsischen Kultusministers mit allen wichtigen Details zu den für Grundschulen gültigen Änderungen.