Schweigepflichtserklärung

Oft ist es päd­ago­gisch sinn­voll, wenn die betreu­en­den Personen Ihres Kindes (die oft ver­schie­de­nen Einrichtungen ange­hö­ren), sich zusam­men­set­zen und bera­ten kön­nen und dann an einem Strang zie­hen. Dazu benö­ti­gen wir von Ihnen die fol­gen­de Erlaubnis.